Nachfolgend haben wir die häufigsten Fragen für Sie zusammengestellt. Sollte Ihre Frage nicht dabeisein, helfen wir Ihnen gerne persönlich weiter!
Elbgrün ist 100 % konzernfrei.
Hinter Elbgrün verbirgt sich kein großer Konzern, sondern die Stadtwerke Wedel GmbH, ein Versorgungsunternehmen mit einem eigenen Leitungsnetz. Seit 100 Jahren sind wir Tag und Nacht in der Elbregion im Einsatz.
Zu Elbgrün zu wechseln ist ganz einfach. Ein Anruf genügt, wir erledigen den kompletten Wechsel für Sie. Hierzu gehört auch die Kündigung bei Ihrem alten Strom- oder Gasanbieter. Selbstverständlich können Sie Ihren Wechsel auch selbst über unser Onlineportal vornehmen.
Elbgrün ist günstig.
Wir kaufen den Strom und das Gas für Sie jeden Tag zum kleinsten Preis auf dem freien Energiemarkt ein.
Elbgrün ist sicher.
Die Stadtwerke Wedel GmbH sorgt seit 100 Jahren dafür, dass Wedel die Energie nicht ausgeht. Mit einem eigenen, hochleistungsfähigem Energienetz.
Der Wechsel ist kostenlos.
Nein, alle Formalitäten, die mit dem Wechsel zu tun haben, erledigen wir für Sie.
Nein, auf keinen Fall, die Versorgung ist immer gewährleistet.
Ja, das haben Sie. Eine Preiserhöhung wird mindestens 6 Wochen im Voraus angekündigt. Sie haben dann ein Kündigungsrecht zum Beginn der Preiserhöhung.
Der Netzbetreiber ist gesetzlich für den ordnungsgemäßen Strom-/Gasbetrieb zuständig. Das ist in der Regel das örtliche Energieversorgungsunternehmen. Während der Netzbetreiber immer gleich bleibt, ist seit Öffnung des Strommarktes 1998 der Stromversorger frei wählbar. Das bedeutet, Sie können jederzeit zu alternativen Stromanbietern wechseln und sind nicht länger an das örtliche Stromversorgungsunternehmen gebunden. Die unabhängigen Stromversorger nutzen die Stromnetze der Netzbetreiber zur Durchleitung des Stroms. Seit Oktober 2006 können Sie nun auch Ihren Gasanbieter frei wählen, deshalb gilt dasselbe auch für Ihre Gasversorgung.
Für alle technischen Fragen ist Ihr Ansprechpartner weiterhin Ihr örtlicher Netzbetreiber. Wenn Sie nicht wissen wer Ihr Netzbetreiber ist, rufen Sie uns bitte an.
Ihr alter Energieversorger stellt Ihnen eine Schlussrechnung, in der Ihre gezahlten Abschläge mit Ihrem tatsächlichen Verbrauch bis zum Wechsel verrechnet werden.
Ihr Abschlag errechnet sich aus Ihrem voraussichtlichen Jahresverbrauch und dem Energie-Preis und wird monatlich von Ihrem Konto abgebucht.
Ihre Abschläge werden jedes Jahr mit Ihrem tatsächlichen Jahresverbrauch abgeglichen und entsprechend für das kommende Jahr angepasst. In Ihrer Jahresendabrechnung werden Sie darüber informiert.
Ja, die Abschläge können per Dauerauftrag oder durch Einzugsermächtigung bezahlt werden.
Nein, Sie behalten Ihren alten Stromzähler.
Entweder zum frühestmöglichen Termin, in der Regel nach 3 Wochen. Oder aber Sie nennen uns Ihren gewünschten Zeitpunkt zum Wechseln.
Ja, das ist möglich. Ihr Auftrag zur Belieferung muss uns dafür spätestens 6 Wochen nach dem Einzugsdatum vorliegen.
Sie bestellen am einfachsten über unseren Preisrechner. www.elbgruen.net
Entweder Sie selber, Ihr Netzbetreiber oder ein Beauftragter Ihres Netzbetreibers.
Das kann unterschiedlich sein. Häufig sind Strom- und Gaszähler im Keller oder im Eingangs- bzw. Flurbereich. Am besten Sie sprechen Ihren Hausmeister an, da die Zähler auch nicht immer frei zugänglich sind.
Das sind Kosten, die der Netzbetreiber für die Durchleitung des Stroms bzw. des Gases erhebt.
Nein, das macht Ihr Energieversorger.
Ja, das ist möglich. Es ist nur wichtig, dass Sie die Stadtwerke Wedel über Ihren Umzug informieren.
Ihre Kosten für Elbgrün können Sie im Preisrechner ermitteln.
Anhand des Tarifrechners und der Preistabelle können Sie Ihren persönlichen Verbrauch pro Jahr und die Kosten errechnen und mit Ihrer letzten Jahresrechnung vergleichen.
Es sind Bruttopreise inklusive aller Steuern und Abgaben.
Im Bruttopreis sind die gesetzliche Mehrwertsteuer, die Stromsteuer und alle anderen gesetzlichen Abgaben wie z. B. EEG-Zuschlag, KWKG-Zuschlag, Konzessionsabgabe und Netzentgelte enthalten.
Die aktuelle Zusammenfassung finden Sie in unseren AGB.
Über eine Erhöhung der Mehrwert- oder der Strom-/Gassteuer (Ökosteuer) entscheidet der Gesetzgeber. Darauf haben wir als Energieanbieter keinen Einfluss. Ebenso verhält es sich mit anderen Abgaben (z. B. EEG- und KWK-Abgabe beim Strom). Sollten die Steuern oder Abgaben erhöht werden, wird auch der Bruttoenergiepreis entsprechend angepasst, Sie werden über die Anpassung der Entgelte informiert.
Nein, zunächst nicht. Ihr monatlicher Abschlag ändert sich erst nach der nächsten Jahresrechnung.
Sie werden durch Ihren Energieversorger mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen informiert.
Es besteht eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten, die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats.
Ja, innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss können Sie vom Vertrag zurücktreten.
Ja, loggen Sie sich hierzu in das Kundenportal ein. Die Registrierung nehmen Sie mit Ihrer Kunden- und Zählernummer vor.
Die finden Sie auf dem Zähler oder auf Ihrer letzten Strom-/Gasrechnung.
Bei Ihrem alten Versorger werden Ihre bisher gezahlten Abschläge mit Ihrem tatsächlichen Verbrauch verrechnet, deshalb wird er Ihnen eine Endabrechnung stellen.
Per Anruf: 04103 805 101
Per Fax: 04103 805 100
Per E-Mail: info@elbgruen.de
Per Post:
Elbgrün
c/o Stadtwerke Wedel GmbH
Gorch-Fock-Str. 2
22880 Wedel
Oder kommen Sie persönlich zu uns ins Service-Center in die Gorch-Fock-Str. 2, 22880 Wedel. Unser Service-Center befindet sich im Gebäude der Stadtsparkasse.
Unsere Service- und Öffnungszeiten finden Sie hier.
Nein, Sie bezahlen nur die verbrauchte Menge von Strom bzw. Gas.
Wir rufen Sie schnellstmöglichst zurück
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