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Um die Stromkunden kurzfristig von den stark gestiegenen Energiekosten zu entlasten, hat der Gesetzgeber beschlossen, die EEG-Umlage (Erneuerbare Energien-Gesetz) ab dem 1. Juli 2022 von bislang 4,4304 ct/kWh auf null Cent abzusenken. Eine vierköpfige Familie wird, im Vergleich zum Jahr 2021, somit jährlich rund 300 Euro sparen.
Ab Januar 2023 wird die EEG-Umlage dann vollständig abgeschafft. Die Bundesregierung hat die große EEG-Novelle am 6. April mit dem sogenannten „Osterpaket“ beschlossen. Der Wegfall der Umlage ist Teil der Entlastungspakete der Bundesregierung.
Die EEG-Umlage wurde im Jahr 2000 eingeführt. Auch „Ökostromumlage“ genannt, dient sie dazu, die Förderung des Ausbaus von Solar-, Wind-, Biomasse- und Wasserkraftwerken zu finanzieren.
Bei der diesjährigen Preiserhöhung zum 1.3.2022 wurden die Abschläge nicht angepasst, deshalb senken wir diese auch jetzt nicht automatisch. Bei einem Verbrauch von 2000 kWh heben sich Erhöhung zum 1.3. und Senkung zum 1.7. auf.